Inklusion in Studium und Lehre
Studieren mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen ist für die betroffenen Personen zumeist eine große Herausforderung. Knapp ein Fünftel aller Studierenden an deutschen Hochschulen ist von gesundheitlichen Einschränkungen betroffen. Die meisten Beeinträchtigungen sind für Lehrende, Fachstudienberatungen sowie Kommilitoninnen und Kommilitonen gar nicht sichtbar. Häufig gibt es Unsicherheiten, wie Lehrende individuell unterstützen können und welche Nachteilsausgleiche und maßgeschneiderten Unterstützungsleistungen möglich sind.
Handlungsempfehlung „Inklusion in Studium und Lehre“
Mit der Handlungsempfehlung „Inklusion in Studium und Lehre“ zur Unterstützung von Studierenden mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen bietet die Universität Konstanz jetzt einen Leitfaden insbesondere für Lehrende und Fachstudienberatungen, wie sie betroffene Studierende individuell unterstützen können – und damit zugleich eine Übersicht, welche Formen des Nachteilsausgleichs möglich sind. „Mit dem vorliegenden Leitfaden wenden wir uns an Lehrende und Beratende der Universität Konstanz, um ihnen eine Handreichung zu geben, wie sie Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen gezielt und individuell ansprechen sowie unterstützen können“, schildert Berit Bethke, die gemeinsam mit Christiane Harmsen Beauftragte für Studierende mit Behinderung an der Universität Konstanz ist.
„Dieser Leitfaden soll zum einen informieren und für die besonderen Herausforderungen sensibilisieren, denen Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen gegenüberstehen. Zum anderen möchten wir den Lehrenden und Beratenden anhand praktischer Anregungen vermitteln, was sie individuell tun können, um allen Studierenden diejenigen Studienbedingungen zu ermöglichen, durch die sie ihre Potenziale entfalten und ausschöpfen können“, ergänzt Christiane Harmsen.
„Zu den Menschen mit Behinderungen zählen Menschen, die langfristige körperliche seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können.“
Art. 1, UN-Behindertenrechtskonvention„Dieser Satz markiert einen Perspektivenwechsel, denn er verdeutlicht das Selbstverständnis von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen: Sie werden durch Strukturen, Formate und äußere Gegebenheiten vor allem auch daran gehindert, ihre Fähigkeiten und ihre Kenntnisse voll zu entfalten und zu entwickeln. Viele Hindernisse lassen sich bereits im gemeinsamen Austausch lösen.“
Christiane Harmsen, Beauftragte für Studierende mit Behinderung an der Universität Konstanz
Maßgeschneiderte Unterstützung im Studium
Wie können Lehrende und Studienberatende Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen unterstützen? Welche Formen des Nachteilsausgleichs sind möglich und wie können diese beantragt werden? Wie können Lehrveranstaltungen barrierefrei gestaltet werden? Die vorliegende Handlungsempfehlung bietet eine Übersicht über mögliche Formen der Unterstützung und des Nachteilsausgleiches. Sie geht dabei individuell auf unterschiedliche Formen von Behinderungen und chronischen Erkrankungen ein, zeigt maßgeschneiderte Unterstützungsangebote auf und nennt relevante Anlaufstellen sowie Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner.